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1. Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Dieburg 1. Allgemeines Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung. Jede Person ist berechtigt, gegen Vorlage ihres Benutzerausweises, die Stadtbibliothek im Rahmen dieser Benutzungsordnung zu nutzen. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. 2. Anmeldung Gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Passes mit Meldebescheinigung wird ein Benutzerausweis ausgestellt. Die Gebühr für den Benutzerausweis beträgt 5 EURO. Er hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann er jeweils für zwei weitere Jahre ausgestellt werden. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt ebenfalls 5 EURO. Minderjährige erhalten einen eigenen Ausweis. Für die Anmeldung benötigen Sie die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters. Diese verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Sein Verlust sowie Namens- und Anschriftenänderung sind der Stadtbibliothek unverzüglich mitzuteilen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet die Person, auf deren Name der Ausweis ausgestellt ist. Mit der Unterschrift auf dem Benutzerausweis wird die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek anerkannt und die Zustimmung zur elektronischen Speicherung der personenbezogenen Daten erteilt. 3. Elektronische Datenspeicherung Die Stadtbibliothek speichert unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen in ihrer EDV-Anlage folgende personenbezogenen Daten des Benutzers: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum; bei Minderjährigen auch den Hauptwohnsitz der oder des Erziehungsberechtigten. Diese Daten werden nur zweckgebunden verwendet. Eine Übermittlung an Dritte findet nur im Rahmen der Vollstreckung nach dem Hessischen Vollstreckungsgesetz statt. Bei Rückgabe des Benutzerausweises werden alle erfassten Daten nach Ablauf des Jahres, in dem das Benutzungsverhältnis endet, gelöscht. 4. Ausleihe, Verlängerung und Vormerkungen Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden. Entleihungen und Rückgaben sind nur gegen Vorlage des Benutzerausweises möglich. Die Leihfrist beträgt für - Bücher 4 Wochen Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Stadtbibliothek Dieburg benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Ausgeliehene Medien können kostenlos vorbestellt werden. Bei der Herstellung von Fotokopien sowie der Entleihung von CDs, Tonträgern u.ä. sind die Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Das Kopieren von Computersoftware ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herstellers erlaubt. Die Benutzerin/der Benutzer ist insofern für die Einhaltung der Urheberrechte verantwortlich. Eine Haftung der Stadt Dieburg ist ausgeschlossen. 5. Rückgabe, Mahnung und Schadenersatz Auf Verlangen ist der Benutzerin/dem Benutzer bei Rückgabe der Medien eine Quittung auszuhändigen. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr nach der geltendnen Gebührenordnung zu zahlen, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgt ist. Versäumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Vollstreckungsweg eingezogen. Bleiben die Maßnahmen zur Rückgabe der Medien ergebnislos, kann die Stadtbibliothek Dieburg Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes fordern. 6. Behandlung der Medien, Haftung Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen und Verlust müssen umgehend dem Personal der Stadtbibliothek mitgeteilt werden; Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden. Beschädigungen und Verlust verpflichten zum Schadenersatz. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Stadtbibliothek Dieburg. Der Schadenersatz bemisst sich bei starken Beschädigungen und bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht erlaubt. 7. Gebühren Gebühren sind in dem Verwaltungskostenverzeichnis der Stadt Dieburg geregelt. 8. Aufenthalt in der Stadtbibliothek Jede Person hat sich nach Betreten der Bibliothek so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden. Mit dem Besuch der Bibliothek wird die Benutzungsordnung anerkannt. Es ist nicht gestattet, in der Stadtbibliothek zu rauchen, zu trinken oder zu essen. Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernimmt die Stadtbibliothek keine Haftung. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. 9. Ausschluss von der Benutzung Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Stadtbibliothek durch Einzug des Benutzerausweises ganz oder vorübergehend ausgeschlossen werden. 10. Inkrafttreten Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 07.12.2007 in Kraft.
gez. Dr. Werner Thomas, Bürgermeister der Stadt Dieburg
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